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Häufige Fragen für Arbeitgeber:innen

Sie sind Arbeitgeber:in und wollen Ihren Mitarbeitenden JobRad® anbieten? Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Dienstrad-Leasing mit JobRad®.

Häufige Fragen werden gefiltert während der Eingabe.

Giuseppe, Mitarbeiter JobRad Leasing schaut freundlich in die Kamera

JobRad-Grundlagen

  • Was ist eine Gehaltsumwandlung?

    Bei der Gehaltsumwandlung tauschen Angestellte einen Teil ihres Bruttogehalts gegen das Dienstrad von JobRad®. Der Betrag wird für die monatliche Leasingrate genutzt – das spart Steuern und Sozialabgaben. Details zur Gehaltsumwandlung gibt es hier.

  • Für wen eignet sich Dienstrad-Leasing mit JobRad® nicht?

    Der Leasingvertrag für das Dienstrad von JobRad® läuft 36 Monate. 

    Das passt nicht in allen Fällen, zum Beispiel: 

    • Auszubildende
    • Beschäftigte in Probezeit
    • befristete Verträge mit kurzer Restlaufzeit
    • Zeitarbeit
    • Mini- und Midijobs
    • Mindestlohnbezug
    • geplanter Austritt in den nächsten drei Jahren (Ruhestand, Elternzeit, Auszeit)

    Diese Liste hilft bei der Einschätzung. Wer am Dienstrad-Leasing teilnehmen darf, entscheidet immer das jeweilige Unternehmen.

  • Welche Kosten entstehen für Arbeitgeber:innen?

    Für unsere Dienstleistung zahlen Sie nichts, und Ihr Aufwand bleibt gering. Sie sparen sogar bei den Lohnnebenkosten, wenn Sie die Räder per Gehaltsumwandlung anbieten!

  • Welche Aufgaben haben Bevollmächtigte?

    Bevollmächtigte sind feste Ansprechpersonen für Dienstrad-Leasing mit JobRad® im Unternehmen. Sie beantworten Fragen im Team, prüfen Bestellungen im JobRad®-Portal und geben Anträge frei.

  • Wie viel Aufwand bedeutet JobRad® für Unternehmen?

    Sie investieren kaum Zeit. Sie registrieren sich einmalig – danach läuft alles über das JobRad®-Portal. Dort verwalten Sie die Anträge mit wenigen Klicks; das dauert in der Regel nur wenige Minuten.

  • Welche Voraussetzungen braucht das JobRad®-Portal?

    Sie können sofort starten: Das Portal läuft im Browser, Sie brauchen also keinen speziellen Rechner und keine zusätzliche Software. Auch Smartphone oder Tablet sind möglich. Als Browser funktionieren Chrome oder Firefox am besten.

  • Kann ein Unternehmen die Räder der Mitarbeitenden bezuschussen?

    Natürlich! Ein Zuschuss erhöht gleichzeitig die Nachfrage im Team und bedeutet keinerlei zusätzlichen Aufwand. Alternativ können Unternehmen das Dienstrad auch als Gehaltsextra anbieten. Dann fahren die Mitarbeitenden das Rad komplett kostenfrei.

  • Lohnt sich JobRad® auch, wenn nur eine Person ein Fahrrad möchte?

    Auf jeden Fall! Der Aufwand ist klein – und Sie sparen Lohnnebenkosten. Viele starten erstmal mit einem oder wenigen Rädern. Die Nachfrage wächst dann von selbst.
     

  • Kann ich den Vertrag für die Geschäftsführung vorbereiten?

    Natürlich! Holen Sie die Zustimmung Ihrer Vorgesetzten ein. Danach können Sie alles vorbereiten. Am Ende fehlt nur noch die Unterschrift.

    Jetzt Verträge anfordern

JobRad-Services

  • Was ist das JobRad®-Servicepaket Basis?

    Ein Überblick: 

    Preis & Leistung: 

    • ab 6,90 € pro Monat (ohne MwSt.) 
    • drei Inspektionen während der Vertragslaufzeit zu je mindestens 90 € inkl. MwSt.  

    Details dazu gibt's unter JobRad®-Services

    Wichtig: Bieten Sie diesen Service direkt bei Beantragung des Fahrrads an. Läuft der Vertrag, kann er nicht mehr dazu gebucht werden. 

  • Was ist das JobRad®-Servicepaket Komfort?

    Ein Überblick: 

    Preis & Leistung: 

    • ab 10,90 € pro Monat (ohne MwSt.) 
    • drei Inspektionen während der Vertragslaufzeit zu je mindestens 90 € inkl. MwSt.  
    • Reparatur und Ersatz von Verschleißteilen (Budget-Limit variiert je nach Radtyp) 

    Details dazu gibt's unter JobRad®-Services

    Wichtig: Bieten Sie diesen Service direkt bei Beantragung des Fahrrads an. Läuft der Vertrag, kann er nicht mehr dazu gebucht werden. 

  • Was ist das JobRad®-Servicepaket Unlimited?

    Ein Überblick: 

    Preis & Leistung: 

    • ab 19,90 € pro Monat (ohne MwSt.) 
    • drei Inspektionen während der Vertragslaufzeit zu je mindestens 90 € inkl. MwSt. 
    • Reparatur und Ersatz von Verschleißteilen ohne Budget-Limit

    Details dazu gibt's unter JobRad®-Services

    Wichtig: Bieten Sie diesen Service direkt bei Beantragung des Fahrrads an. Läuft der Vertrag, kann er nicht mehr dazu gebucht werden. 

Rund um den JobRad-Vertrag

  • Welche Unterlagen benötigen wir für die Anmeldung bei JobRad®?

    Sie brauchen vor allem die wichtigsten Firmendaten wie Adresse und Kontaktdaten. Über unser Kontaktformular können Sie alles schnell und unkompliziert beantragen – dort sehen Sie auch, welche Daten erforderlich sind.

  • Wie lange läuft ein Leasingvertrag von JobRad®

    Der Vertrag für jedes Dienstrad läuft 36 Monate und wird zwischen Ihnen (Arbeitgeber:in) und Ihren Mitarbeitenden (Arbeitnehmer:in) geschlossen. Der Vertrag startet im Monat nach der Übergabe des Rads.

  • Was regelt der Dienstleistungsvertrag?

    Sie benötigen den Dienstleistungsvertrag, um JobRad® im Unternehmen anzubieten. Er schafft die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns (JobRad®), zum Beispiel den Zugang zum JobRad®-Portal.

  • Was ist der Leasingrahmenvertrag? 

    Der Leasingrahmenvertrag gilt zwischen Ihnen (Arbeitgeber:in) und der Leasinggesellschaft. Er legt die Rahmenbedingungen fürs Leasing fest, z. B.:

    • Abrechnung
    • Leistungen wie Versicherung und Service
    • Datenschutz

    Diese Bedingungen gelten später für alle einzelnen Leasingverträge Ihrer Mitarbeitenden.

  • Was regelt der Überlassungsvertrag?

    Der Überlassungsvertrag ergänzt den Leasingrahmenvertrag und gilt zwischen Ihnen (Arbeitgeber:in) und Ihren Mitarbeitenden (Arbeitnehmer:in). Er gilt zusätzlich zum Arbeitsvertrag und regelt die Nutzung des Dienstrads klar und verbindlich, zum Beispiel die monatliche Gehaltsumwandlung.

  • Was geschieht, wenn Mitarbeitende vorzeitig ausscheiden?

    In solchen Fällen wird der Vertrag beendet. Ihre Mitarbeitenden können das Rad entweder zurückgeben oder kaufen. Für Sie als Unternehmen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Alle Infos zu Ausfällen finden Sie hier.

Rund ums JobRad

  • Welche Fahrräder und E-Bikes sind möglich?

    Fast alle: Vom Citybike übers Rennrad bis hin zum S-Pedelec – das Fahrrad muss nur neu sein. Hersteller oder Marke sind dabei egal.

    Diese Eckpunkte sind wichtig:

    • Mindestpreis inkl. Leasingfähigem Zubehör: 749 € inkl. MwSt.
    • Es muss ein Fahrrad bzw. E-Bike sein.
    • Unternehmen können die Auswahl für ihr Mitarbeitenden einschränken, zum Beispiel auf bestimmte Radtypen oder Budgets.
  • Kommen auch rabattierte Räder in Frage?

    Ja. Ein Rabatt beim Fahrradpreis senkt dann die monatliche Rate. Für die Versteuerung des Dienstrads ändert sich aber nichts: Der geldwerte Vorteil wird nämlich auf die UVP (also den Originalpreis) berechnet.

  • Fahrrad, Pedelec, S-Pedelec, E-Bike: Was ist was?

    Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Fahrradtypen erklären wir hier: Artikel über E-Bikes und andere Fahrradtypen.

  • Was gibt es bei S-Pedelecs (E-Bikes) zu beachten?

    Die Unterschiede erklären wir im Artikel zu Sonderregelungen für S-Pedelecs.

  • Was ist Leasingfähiges Zubehör?

    Kurz gesagt: Viele Dinge, die das Fahrrad sinnvoll ergänzen; z. B. Schloss oder Beleuchtung. Diese Ergänzungen können beim Vertragsabschluss mit aufgenommen werden. Was möglich ist und was nicht, steht in dieser Übersicht zum Leasingfähigen Zubehör
    Wichtig: 

    • Zubehör muss direkt im Angebot vom Fachhandel stehen.
    • Nachträglich hinzufügen? Geht leider nicht.
  • Wer kümmert sich um Pflege und Wartung des Dienstrads?

    Das macht die Person, die das Rad nutzt. Tipp: Mit unseren Service-Optionen wird das ganz einfach.

  • Dienstwagen und Dienstrad: Geht beides gleichzeitig?

    Ja klar! Und das kann sich sogar lohnen: Für das Dienstrad muss man den Arbeitsweg nicht versteuern. Beim Auto schon. Wer öfter radelt, senkt also die Steuerlast für den Dienstwagen. Wie viel das genau ausmacht, weiß die Steuerberatung.

  • Dürfen Familie oder Freunde das Firmenrad von JobRad® nutzen?

    Ja, wenn das Unternehmen das erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Personen mit im Haushalt leben. Dann gilt der Versicherungsschutz weiterhin.

Schaden, Diebstahl und Co.

  • Wie ist ein Dienstrad von JobRad® versichert?

    Jedes Dienstrad von JobRad® ist automatisch vollkaskoversichert. Dazu gehört auch eine Mobilitätsgarantie mit Pannenhilfe für unterwegs. Damit sind die JobRäder auf allen Wegen geschützt; egal ob privat oder beruflich.

  • Das Dienstrad von JobRad® wurde gestohlen oder ist kaputt – was jetzt?

    Das Wichtigste ist jetzt die Schadensmeldung an zwei Stellen:

    1. Bei der Polizei – mit Rahmennummer und aussagekräftigen Fotos.
    2. Bei unserem Versicherungsdienstleister, der assona GmbH – inklusive Auftragsnummer (KAU) und Rahmennummer.

    Danach gibt es zwei Wege:

    Kein neues Rad gewünscht?
    Sobald der Versicherungsfall abgeschlossen ist, endet der Leasingvertrag automatisch. Sie müssen nur noch die Gehaltsumwandlung beenden.

    Neues Rad gewünscht?
    Wenn der Schaden durch die Versicherung reguliert ist, kann ein neues Dienstrad beantragt werden. Wir melden uns, sobald es soweit ist.

Steuerliches

  • Wie wird ein Dienstrad von JobRad® versteuert?

    Alles rund um den geldwerten Vorteil, Entfernungspauschale etc. gibt's in unserer Übersicht zur Dienstrad-Versteuerung.

  • Was ist der Unterschied zwischen vorsteuer- bzw. nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen?

    Für beides gilt: Die Leasingraten zählen für Arbeitgeber:innen immer zu den Betriebsausgaben.
     
    Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen gilt:

    • Auf den Umwandlungsbetrag fällt keine Umsatzsteuer an.
    • Das macht das Dienstrad für Mitarbeitende besonders günstig.

    Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen gilt:

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